Der Energieausweis
Ohne Energieausweis dürfen Sie weder inserieren noch verkaufen. Er ist die einzige Unterlage in diesem Verfahren, die ein Bußgeld nach sich zieht, wenn sie fehlt.
Diese Seite sagt Ihnen, welchen der beiden Ausweise Sie brauchen, was er in diesem Jahr kostet und wo Sie ihn zuverlässig bekommen.
Welchen Ausweis Sie brauchen
Es gibt zwei davon. Der Verbrauchsausweis rechnet aus, was in den letzten drei Jahren tatsächlich verbraucht wurde, der Bedarfsausweis dagegen, was das Gebäude nach seiner Bauweise eigentlich brauchen müsste. Der zweite ist teurer und aussagekräftiger.
Für Wohngebäude gilt bis Ende 2026 eine einfache Regel. Der Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn alle drei Punkte zutreffen.
- Das Gebäude hat weniger als fünf Wohneinheiten.
- Der Bauantrag wurde vor dem 1. November 1977 gestellt.
- Das Gebäude wurde seither nicht auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht.
Trifft auch nur einer der Punkte nicht zu, haben Sie die Wahl zwischen beiden. Bei Neubauten ist dagegen immer der Bedarfsausweis fällig. Baudenkmäler und Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche brauchen gar keinen.
Achtung, zum 1. Januar 2027 ändert sich das
Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Die Umbenennung gilt sofort, die inhaltlichen Änderungen beim Energieausweis erst ab dem 1. Januar 2027.
Was sich dann ändert.
- Die Regel mit dem Baujahr 1977 entfällt. Der Verbrauchsausweis wird grundsätzlich für alle Wohngebäude wählbar.
- Dafür werden die Datenanforderungen strenger. Nötig sind dann 24 zusammenhängende Monate, monatlich erfasst, getrennt nach Energieträgern. Drei Jahresabrechnungen genügen nicht mehr.
- Bei Nichtwohngebäuden ist beim Verkauf nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
- Neue Pflichtangaben kommen dazu, unter anderem der absolute Verbrauch in Megawattstunden pro Jahr.
Für Sie heißt das zweierlei. Wenn Sie noch in diesem Jahr verkaufen, gilt für Sie die alte Regel. Und ein Ausweis, den Sie jetzt ausstellen lassen, bleibt seine vollen zehn Jahre gültig, ganz unabhängig von der Gesetzesänderung.
Rechtsgrundlage sind die §§ 79 bis 88 GModG.
Was er kostet
Diese Preise habe ich am 5. September 2026 direkt bei den Anbietern abgerufen.
| Anbieter | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | Mit Ortstermin |
|---|---|---|---|
| engiwo.de | 40,00 € | 60,00 € | nicht im Angebot |
| online-energieausweis.eu | 49,00 € | 99,00 € | 369,00 € |
| energieausweis48.de | ab 69,95 € | ab 99,95 € | ab 349,96 € |
Über den Markt gesehen liegt ein Verbrauchsausweis online zwischen 40 und 120 Euro, im Schnitt bei etwa 70 Euro. Ein Bedarfsausweis mit Begehung durch einen Energieberater vor Ort kostet je nach Aufwand deutlich mehr.
Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich dazu, Billigangebote genau zu prüfen. Sie entstehen praktisch immer ohne Begehung, allein aus Ihren eigenen Angaben, und falsche Angaben fallen am Ende auf Sie zurück.
Wie lange es dauert
Ein Verbrauchsausweis online kommt in 24 bis 48 Stunden. Ein Bedarfsausweis mit Ortstermin braucht realistisch ein bis zwei Wochen, weil erst ein Termin gefunden und meist noch Unterlagen nachgereicht werden müssen.
Planen Sie ihn früh ein, denn er gehört schon in die Anzeige und nicht erst in die Besichtigung.
Wo Sie einen qualifizierten Aussteller finden
Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Getragen von den Ministerien, der BAFA, der KfW und der dena. Über 22.800 eingetragene Fachleute, Suche nach Postleitzahl und Umkreis, kostenfrei. energie-effizienz-experten.de
Ein Hinweis gehört dazu. Die Liste ist auf Energieberatung ausgerichtet und hat keinen eigenen Filter für Energieausweise. Wer dort steht, ist qualifiziert. Ob er auch Ausweise ausstellt, müssen Sie im Einzelfall nachfragen.
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Die richtige Adresse für die
Frage, welchen Ausweis Sie brauchen und was ein fairer Preis ist. Ausgestellt
wird dort nicht. Beratungsstellen unter anderem in Neubrandenburg, Rostock,
Schwerin, Stralsund, Wismar und Güstrow. Die Beratung in der Beratungsstelle,
am Telefon und online ist kostenlos.
verbraucherzentrale-mv.eu
Die Adresse endet auf .eu, nicht auf .de.
Ausstellen dürfen den Ausweis Ingenieure, Architekten, Physiker und Handwerker mit der entsprechenden Qualifikation. Wer ihn ohne Berechtigung ausstellt, riskiert bis zu 10.000 Euro Bußgeld.
Die drei Pflichten, an denen es teuer wird
In der Anzeige. Sobald ein Ausweis vorliegt, gehören in jede kommerzielle Immobilienanzeige die Art des Ausweises, der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, die wesentlichen Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse. Haftbar sind Verkäufer und Makler.
Bei der Besichtigung. Der Ausweis muss unaufgefordert vorgelegt werden, spätestens beim Termin selbst, und zwar als Original, Kopie oder Aushang. Findet gar keine Besichtigung statt, muss er unverzüglich zugänglich gemacht werden.
Beim Vertragsabschluss. Der Käufer bekommt das Original oder eine Kopie ausgehändigt.
Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro nach § 108 GModG. Das betrifft alle drei Punkte, auch die fehlende Angabe in der Anzeige.
Geschrieben von Dr. Claudius Thelen, Postdoc für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Greifswald, drei Jahre Immobilien- und Finanzierungsvermittlung in Rostock, Eigentümer von fünf Objekten in Mecklenburg-Vorpommern.