Immobilie verkaufen in der Seenplatte
Sechs Orte, sechs Märkte. Ein Haus in Burg Stargard verkauft sich anders als eines in Woldegk, und das liegt nicht am Geschmack der Käufer.
Auf jeder dieser Seiten steht, was am jeweiligen Ort tatsächlich anders ist. Welche Satzung im Kern greift, welches Grundbuchamt zuständig ist, was für ein Bestand dort überhaupt steht. Alles mit Quelle und Stand.
- Neubrandenburg | Drei Sanierungsgebiete und fünf Erhaltungssatzungen
- Burg Stargard | Sanierungsgebiet Altstadt mit eigener Förderrichtlinie
- Penzlin | Ein anderes Grundbuchamt als die Nachbarn
- Woldegk | Windkraft ist hier keine Randnotiz
- Friedland | Im Sanierungsgebiet ist schon der Verkauf genehmigungspflichtig
- Altentreptow | Drei Satzungen greifen im Stadtkern gleichzeitig
Was überall gilt
Drei Dinge sind in allen sechs Orten gleich, weil sie am Landkreis hängen und nicht an der Stadt.
- Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte sitzt für den gesamten Landkreis in der Platanenstraße 43 in Neubrandenburg, die Stadt Neubrandenburg eingeschlossen.
- Das Kataster- und Vermessungsamt sitzt an derselben Adresse. Flurkarte und Liegenschaftsauszug kommen von dort.
- Die Grunderwerbsteuer beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 6,0 Prozent, unverändert seit dem 1. Juli 2019.
Beim Grundbuch hört die Gemeinsamkeit auf. Fünf der sechs Orte gehören zum Amtsgericht Neubrandenburg, dessen Grundbuchamt allerdings in Demmin sitzt. Penzlin gehört zum Amtsgericht Waren an der Müritz.
Geschrieben von Dr. Claudius Thelen, Postdoc für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Greifswald, drei Jahre Immobilien- und Finanzierungsvermittlung in Rostock, Eigentümer von fünf Objekten in Mecklenburg-Vorpommern.