Haus privat verkaufen — so läuft es ab
Ein Haus ohne Makler zu verkaufen ist möglich, und in bestimmten Situationen ist es die bessere Wahl. Es ist aber kein Sparmodell ohne Gegenleistung: Was Sie an Provision sparen, zahlen Sie in Arbeitszeit, in Terminen an Abenden und Wochenenden — und gelegentlich in einem niedrigeren Verkaufspreis, wenn der Angebotspreis daneben liegt.
Wer es trotzdem selbst machen will, sollte wissen, was auf ihn zukommt.
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen
Das ist der unspektakulärste Teil und der, an dem die meisten Verkäufe Wochen verlieren. Sie brauchen mindestens:
- Grundbuchauszug vom Amtsgericht — zeigt Eigentümer, Belastungen und Rechte Dritter wie Wegerechte oder Wohnrechte
- Flurkarte oder Liegenschaftskarte vom Katasteramt
- Energieausweis — Pflicht, und er muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden
- Grundrisse und Wohnflächenberechnung
- Bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung und die Höhe der Rücklage
- Bei älteren Häusern Nachweise über Modernisierungen: Heizung, Dach, Fenster, Elektrik
Rechnen Sie für die Beschaffung zwei bis vier Wochen, wenn Sie an Behörden gebunden sind.
Schritt 2: Den Wert ermitteln
Hier entscheidet sich, ob der Verkauf gelingt. Zwei Fehler sind gleich teuer.
Zu hoch angesetzt bedeutet: Das Objekt steht monatelang in den Portalen, sammelt keine Anfragen mehr, und der spätere Preisnachlass wirkt wie ein Eingeständnis. Immobilien, die lange inseriert sind, verkaufen sich erfahrungsgemäß unter Wert.
Zu niedrig angesetzt bedeutet: Sie verschenken einen fünfstelligen Betrag, ohne es je zu merken, weil ein schneller Verkauf sich wie ein Erfolg anfühlt.
Der Bodenrichtwert ist ein guter Ausgangspunkt und über BORIS MV kostenlos abrufbar. Er sagt aber nur, was der Boden ohne Gebäude wert ist. Zustand, Baujahr, Grundriss und Lage im Detail machen den Rest — und dafür braucht es Vergleichsobjekte, die tatsächlich verkauft wurden, nicht solche, die nur inseriert sind.
Schritt 3: Exposé und Inserat
Gute Fotos sind der größte Hebel, den Sie kostenlos haben: aufgeräumt, bei Tageslicht, quer statt hochkant, und lieber zehn gute als dreißig mittelmäßige. Ein Grundriss gehört dazu — Anzeigen ohne Grundriss bekommen deutlich weniger ernsthafte Anfragen.
Im Text gehören Pflichtangaben aus dem Energieausweis stehen: Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Fehlen sie, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Schritt 4: Besichtigungen
Planen Sie mehr Zeit ein, als Sie denken. Auf zehn Anfragen kommen erfahrungsgemäß wenige ernsthafte Interessenten, und Besichtigungen finden abends oder samstags statt.
Zwei praktische Punkte: Lassen Sie niemanden allein durchs Haus gehen, und klären Sie früh, ob die Finanzierung überhaupt steht. Eine Finanzierungs bestätigung der Bank zu verlangen, ist üblich und erspart Ihnen Wochen mit Interessenten, die am Ende nicht kaufen können.
Schritt 5: Notartermin
Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden — daran führt kein Weg vorbei. Üblicherweise sucht der Käufer den Notar aus, weil er die Kosten trägt. Der Vertragsentwurf sollte beiden Seiten mindestens zwei Wochen vor dem Termin vorliegen. Zwingend vorgeschrieben ist diese Frist nur, wenn auf einer Seite ein Unternehmer beteiligt ist — beim Verkauf von privat an privat ist sie gute Praxis, und die meisten Notare halten sie ohnehin ein. Verzichten Sie nicht darauf: Sie ist die einzige Gelegenheit, den Vertrag in Ruhe zu lesen.
Nach der Beurkundung folgen Auflassungsvormerkung, Löschung alter Grundschulden, Zahlung und Übergabe. Zwischen Notartermin und Schlüsselübergabe vergehen typischerweise sechs bis zehn Wochen.
Wo es typischerweise klemmt
Nach meiner Erfahrung sind es fast immer dieselben vier Stellen: fehlende Unterlagen, die den Prozess ausbremsen; ein Angebotspreis, der aus dem Bauchgefühl kommt; Interessenten ohne gesicherte Finanzierung; und Gewährleistungsfragen, die im Kaufvertrag nicht sauber geregelt sind.
Der letzte Punkt ist der teuerste. Ein Verkauf erfolgt üblicherweise unter Ausschluss der Sachmängelhaftung — dieser Ausschluss greift aber nicht, wenn Sie einen bekannten Mangel verschwiegen haben. Feuchte Keller, Schwamm oder ein undichtes Dach gehören ausdrücklich in den Vertrag, auch wenn es weh tut.
Wenn es doch zu viel wird
Viele merken irgendwo zwischen Schritt zwei und vier, dass der Aufwand neben Beruf und Alltag größer ist als gedacht. Das ist kein Scheitern, sondern eine normale Zwischenbilanz.
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