Immobilien Nordost.

Ratgeber | Stand September 2026

Was kostet ein Makler in Mecklenburg-Vorpommern?

Die kurze Antwort zuerst. In Mecklenburg-Vorpommern sind 5,95 Prozent des Kaufpreises marktüblich, einschließlich Mehrwertsteuer. Seit Ende 2020 teilen Käufer und Verkäufer sie in aller Regel, jede Seite trägt also knapp drei Prozent.

Die längere Antwort ist interessanter, denn die Provision ist nur ein Teil der Kosten. Und seit ein paar Jahren gilt eine neue Regel.

Was in Mecklenburg-Vorpommern üblich ist

Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. Die Provision ist Verhandlungssache, und was als üblich gilt, unterscheidet sich von Land zu Land. Für Mecklenburg-Vorpommern nennen die Übersichten der Vergleichsportale 5,95 Prozent einschließlich Mehrwertsteuer, je zur Hälfte für Käufer und Verkäufer (Baufi24, Stand April 2026, und Immoverkauf24, Stand April 2025). Dahinter stehen 2,5 Prozent netto je Seite, mit 19 Prozent Mehrwertsteuer werden daraus 2,975 Prozent.

Denselben Satz nennen die Portale für Hessen und Bremen. In den meisten anderen Ländern liegt er höher, in Brandenburg, Berlin und Schleswig-Holstein etwa bei 7,14 Prozent, also 3,57 Prozent je Seite. Mehr als 7,14 Prozent sind nirgends üblich.

Für Sie heißt das zweierlei. Ein Angebot über 7,14 Prozent liegt in Mecklenburg-Vorpommern über dem, was die Übersichten als landesüblich führen, und Sie dürfen nach dem Grund fragen. Und weil der Satz nicht im Gesetz steht, lässt er sich verhandeln, besonders bei einem Objekt, das sich absehbar gut verkauft. Der Maklervertrag selbst braucht die Textform, eine mündliche Zusage genügt seit Dezember 2020 nicht mehr (§ 656a BGB).

Wer zahlt seit dem Bestellerprinzip?

Bis Dezember 2020 trug der Käufer vielerorts die gesamte Provision, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hatte. Seitdem gilt eine klare Regel für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden. Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte (§§ 656c und 656d BGB).

Praktisch heißt das: halbe halbe. Der Verkäufer kann seinen Anteil nicht mehr auf den Käufer abwälzen. Und der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer nachweislich gezahlt hat.

Für vermietete Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und Grundstücke gilt die Regel nicht, dort bleibt die Aufteilung frei verhandelbar.

Eine Beispielrechnung

Bei einem Einfamilienhaus für 220.000 Euro und der landesüblichen Gesamtprovision von 5,95 Prozent inklusive Mehrwertsteuer:

Bei 7,14 Prozent wären es 15.708 Euro, also 7.854 Euro je Seite. Der Unterschied zwischen den beiden Sätzen beträgt bei diesem Haus 2.618 Euro.

Die Provision wird fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet ist, nicht schon bei der Besichtigung und nicht bei einer Absichtserklärung.

Was sonst noch anfällt

Für den Käufer kommen zur Provision die übrigen Kaufnebenkosten hinzu, und die werden regelmäßig unterschätzt:

Zusammen mit dem hälftigen Provisionsanteil landet ein Käufer damit schnell bei zehn bis zwölf Prozent zusätzlich zum Kaufpreis. Das ist der Betrag, den Banken üblicherweise nicht mitfinanzieren und der aus Eigenkapital kommen muss.

Ein Tipp spart bares Geld. Bewegliches Inventar wie eine Einbauküche gehört gesondert und nachvollziehbar in den Kaufvertrag, mit einem eigenen Betrag. Darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das spart schnell einen vierstelligen Betrag.

Wann sich ein Makler rechnet

Die Provision ist kein Selbstzweck, sondern eine Rechnung mit zwei Seiten. Auf der Kostenseite steht ein Betrag, den jeder ausrechnen kann. Auf der anderen Seite stehen Dinge, die schwerer zu beziffern sind.

Wenn Ihre Immobilie in gefragter Lage steht, der Käufer praktisch feststeht und Sie Zeit haben, kann der Privatverkauf die bessere Wahl sein. Die Rechnung kehrt sich schnell um, wenn Sie berufstätig sind oder das Objekt erklärungsbedürftig ist. Und erst recht, wenn Käufer aktiv gesucht werden müssen.

Kurz gefragt

Wie hoch ist die Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern?

Marktüblich sind 5,95 Prozent des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer, je zur Hälfte für Käufer und Verkäufer. Bei einem Haus für 220.000 Euro sind das 13.090 Euro insgesamt, also 6.545 Euro für jede Seite. Gesetzlich festgelegt ist der Satz nicht, er lässt sich verhandeln.

Wer zahlt den Makler beim Hausverkauf?

Seit Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden. Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte. Der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer nachweislich gezahlt hat.

Wann wird die Provision fällig?

Mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Nicht bei der Besichtigung und nicht bei einer Absichtserklärung.

Was als Nächstes weiterhilft

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Geschrieben von Dr. Claudius Thelen, Postdoc für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Greifswald, drei Jahre Immobilien- und Finanzierungsvermittlung in Rostock, Eigentümer von fünf Objekten in Mecklenburg-Vorpommern.